Infos zu Ü-20-PV-Anlagen bereitstellen
Den Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen erleichtern
Projektträger: Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V.
Förderzeitraum: 1.7.2025 – 30.6.2026
Bewilligter Förderbetrag: 20.000 €
Hintergrund
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichert Betreiber:innen von PV-Anlagen zu, dass sie ihren Sonnenstrom ins Netz einspeisen und zu einem festgelegten Preis an ihren Netzbetreiber verkaufen können. Das gilt für 20 Jahre – aber dann? Eine Website soll hier Orientierung bieten.
Über das Projekt
Wer sich vor über 20 Jahren ein PV-Anlage auf das Dach montieren ließ, gehörte noch zu den Pionier:innen dieser Technik. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz erleichterte die finanzielle Planung, da man sicher sein konnte, dass der selbst produzierte Strom zu einem festgelegten Preis angekauft werden musste. Für viele Anlagenbetreiber endet jetzt oder in den kommenden Jahren diese Phase des garantierten Abnahmepreises. Da stellen sich Fragen wie: Soll ich modernisieren? Erweitern? Einen Speicher nachrüsten? Abbauen? Der Solarenergie-Förderverein erarbeitet dazu eine kostenfrei zugängliche Webseite mit Informationen und einem Beratungsangebot.
Weiterführende Informationen
Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. gehört zu den Pionieren der Energiewende. Seit 1986 setzt er sich für den Klimaschutz und den Ausbau der Photovoltaik ein.Mehr zu den aktuellen Aktivitäten des Vereins erfahren Sie auf seiner Webseite.
Im Januar 2026 erschien ein «Solarbrief» des Vereins, der sich bereits schwerpunktmäßig mit dem Thema befasst. Der Brief kann hier online gelesen oder auch gedruckt bestellt werden.
Die EWS zum Projekt
Wir fördern das Projekt, weil die Fragen nach der Rentabilität von PV-Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, in den nächsten Jahren für immer mehr PV-Betreiber:innen zum Thema werden wird und weil wir die Pionier:innen der Energiewende mit den damit verbundenen Fragen nicht alleinlassen wollen.